Brauche ich eine Veröffentlichungsvereinbarung in Papier?

Rechtliches Folge 1

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Ist eine gescannte und elektronisch versandte Veröffentlichungsvereinbarung „gerichtsfest“ oder brauchen wir ein Original der Unterschrift?

Grundsätzlich ist für Lizenzverträge und sonstige Veröffentlichungsvereinbarungen keine besondere Form erforderlich. Sie können sowohl mündlich als auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Ähnliches) oder schriftlich geschlossen werden. Insofern ist es für die Wirksamkeit des Vertrages nicht von Bedeutung, ob er eine Unterschrift enthält oder wie diese erfolgt ist. Gleichwohl wird es sinnvoll sein, zumindest textliche Vereinbarungen (statt nur mündlich) zu schließen, um deren Beweiskraft zu stärken. Ob etwaige Unterschriften hierbei digital oder im Original erfolgen, ist jedoch zweitrangig.

Eine Ausnahme besteht lediglich für Verträge über künftige Werke. Verpflichtet sich ein Urheber vorab zur Erstellung von Werken, die noch nicht näher bestimmt sind, muss dieser Vertrag schriftlich geschlossen werden (§ 40 UrhG). Beispiele hierfür können Arbeitsverträge oder Aufträge sein, durch die sich ein:e Arbeit- oder Auftragnehmer:in generell zur Erstellung geschützter Werke verpflichtet.


Die hier aufgeführten Fragen und Antworten stammen aus dem Buch Rechtsfragen bei Open Science von Dr. Till Kreutzer und Dr. Henning Lahmann. Einem kostenfreien Leitfaden zu Rechtsfragen bei Open Science, der eine praxisnahe Aufbereitung und Vermittlung bietet. Link zur vollständigen 2. überarbeiteten und erweiterten Auflage: dx.doi.org/10.15460/HUP.211


Der Text steht, soweit nicht anders gekennzeichnet, unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Das bedeutet, dass er vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden darf, auch kommerziell, sofern dabei stets der Urheber, die Quelle des Textes und o. g. Lizenz genannt werden. Die genaue Formulierung der Lizenz kann unter https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode aufgerufen werden. 

Buchcover


Porträt von Dr. Till Kreutzer

Dr. Till Kreutzer ist Rechtsanwalt, Rechtswissenschaftler und Publizist. Er ist Mitgründer des iRights.Lab, dem unabhängigen Think Tank über Strategien für die digitale Welt sowie Mitgründer und Herausgeber von iRights.info (Internetportal für Verbraucher und Kreative zum Urheberrecht in der digitalen Welt).

Er ist assoziiertes Mitglied des Forschungsbereichs Medien- und Telekommunikationsrecht am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg und Mitglied des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).

URL: https://irights-law.de/team/dr-till-kreutzer/


Porträt von Dr. Henning Lahmann

Dr. Henning Lahmann arbeitet als Senior Researcher am Digital Society Institute der ESMT Berlin, als Senior Policy Advisor am iRights.Lab sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei iRights.Law in Berlin.

URL: https://faculty-research.esmt.berlin/person/henning-christian-lahmann/bio




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