Darf ich Open-Access-Publikationen semantisch verarbeiten?

Rechtliches Folge 7

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Wann dürfen Volltexte von frei zugänglichen/Open-Access-Publikationen indexiert/semantisch verarbeitet werden?

Texte, die unter offenen (Open-Access)-Lizenzen wie CC stehen, dürfen ohne Weiteres ganz oder in Teilen indexiert, semantisch ausgewertet oder in jeder anderen Hinsicht genutzt werden.

Bei Texten, die zwar frei zugänglich sind, aber nicht unter einer offenen Lizenz stehen, gelten die urheberrechtlichen Bestimmungen. Die Indexierung oder semantische Verarbeitung von Inhalten ist urheberrechtlich unbedenklich, soweit sie zu diesem Zweck nicht kopiert, also vervielfältigt werden. Werden also nur Meta-Daten (wie zum Beispiel bibliografische Angaben) von Texten und anderen Werken erfasst, ohne hierfür die Inhalte selbst zu kopieren, ist das urheberrechtlich völlig unbedenklich.

Werden zur Indexierung oder zu analytischen Zwecken Kopien angefertigt, sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zu beachten. Solche Kopien können nach der Schrankenbestimmung zum Text- und Data-Mining (§ 60d UrhG) oder den Regelungen über die Nutzung durch öffentliche Bibliotheken (§ 60e UrhG) oder über die Nutzung zu Unterrichts- beziehungsweise wissenschaftlichen Zwecken zulässig sein (§§ 60a und 60c UrhG). Ob solche Regelungen anwendbar sind, hängt von den jeweiligen Umständen ab und ist im Einzelnen zu prüfen.

Muss die CC-Lizenz auch im Dokument selbst verankert sein, also nicht nur aus den Metadaten ersichtlich sein?

Die CC-Lizenzen schreiben nicht strikt vor, wie Lizenzhinweise zu setzen sind. In Abschnitt 3, Ziff. 2 der CC-Lizenz, Version 4.0 heißt es beispielsweise:

Sie dürfen die Bedingungen des Abschnitts 3(a)(1) [gemeint sind die Vorschriften über Autor:innen- und Lizenzhinweise, d. V.] in jeder angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und Kontext in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material weitergeben. Es kann zum Beispiel angemessen sein, die Bedingungen durch Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine Quelle zu erfüllen, die die erforderlichen Informationen enthält.

Insofern gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese Lizenzpflichten zu erfüllen. Um einschätzen zu können, ob eine bestimmte Methode den Vorgaben der Lizenz entspricht, hilft es, sich den Sinn und Zweck der Hinweispflichten vor Augen zu führen. Hinweispflichten bezwecken, den Nutzer:innen niederschwellig und ohne besondere Recherchen deutlich zu machen, unter welchen Bedingungen sie das jeweilige Werk nutzen können.

Sind die Bedingungen nicht bekannt oder ersichtlich, kann die Lizenz nicht rechtswirksam zustande kommen. Es ist also wichtig, dass ein deutlicher Lizenzhinweis gesetzt wird, der für alle Empfänger:innen eines Inhalts sichtbar ist. Hinweise, die ausschließlich in den Metadaten der Datei zu finden sind (die weder auf den ersten Blick noch ohne Weiteres für alle ersichtlich sind), werden in der Regel nicht ausreichen.


Die hier aufgeführten Fragen und Antworten stammen aus dem Buch Rechtsfragen bei Open Science von Dr. Till Kreutzer und Dr. Henning Lahmann. Einem kostenfreien Leitfaden zu Rechtsfragen bei Open Science, der eine praxisnahe Aufbereitung und Vermittlung bietet. Link zur vollständigen 2. überarbeiteten und erweiterten Auflage: dx.doi.org/10.15460/HUP.211


Der Text steht, soweit nicht anders gekennzeichnet, unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Das bedeutet, dass er vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden darf, auch kommerziell, sofern dabei stets der Urheber, die Quelle des Textes und o. g. Lizenz genannt werden. Die genaue Formulierung der Lizenz kann unter https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode aufgerufen werden.

Buchcover


Porträt von Dr. Till Kreutzer

Dr. Till Kreutzer ist Rechtsanwalt, Rechtswissenschaftler und Publizist. Er ist Mitgründer des iRights.Lab, dem unabhängigen Think Tank über Strategien für die digitale Welt sowie Mitgründer und Herausgeber von iRights.info (Internetportal für Verbraucher und Kreative zum Urheberrecht in der digitalen Welt).

Er ist assoziiertes Mitglied des Forschungsbereichs Medien- und Telekommunikationsrecht am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg und Mitglied des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).

URL: https://irights-law.de/team/dr-till-kreutzer/


Porträt von Dr. Henning Lahmann

Dr. Henning Lahmann arbeitet als Senior Researcher am Digital Society Institute der ESMT Berlin, als Senior Policy Advisor am iRights.Lab sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei iRights.Law in Berlin.

URL: https://faculty-research.esmt.berlin/person/henning-christian-lahmann/bio



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