Warum Open Science?
Drei Vorteile von Open Science für Ihre tägliche Arbeit
1. Zitiervorteile:
Der freie Zugang zu Forschungsergebnissen ist nicht nur von Vorteil für die Welt der Wissenschaft und der außerwissenschaftlichen gesellschaftlichen Akteure. Schließlich brauchen wir offene Wissenschaft, wenn die Welt die großen Herausforderungen, vor denen sie heute steht, erfolgreich bewältigen will. Auch die Autor:innen profitieren von Open Science. Denn Open Science bringt erhebliche Zitiervorteile mit sich.
Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass offenes Publizieren – sei es in einer Open-Access-Zeitschrift, in einer Hybrid-Zeitschrift oder durch Selbstarchivierung in einem offenen Repository – einen Vorteil bei der Zitierung bringt.
Und es handelt sich nicht nur um eine einzige Studie. Der von SPARC Europe unterhaltene Open Access Citation Advantage Service führt eine aktuelle Liste relevanter Zitationsstudien und Zusammenfassungen ihrer Ergebnisse. Bislang hat die Mehrheit der Studien einen signifikanten Zitationsvorteil durch die Veröffentlichung im offenen Zugang festgestellt. Der Zitiervorteil von Open Access variiert in den verschiedenen Fachdisziplinen, mit maximalen prozentualen Zuwächsen bei den Zitierungen von 36-600%.
Auch Data Sharing lohnt sich. Studien, die ihre Daten öffentlich zugänglich machen, werden in der Regel häufiger zitiert als Studien, die ihre Daten nicht zur Verfügung stellen.
Lesetipp I: Heather A. Piwowar, Roger S. Day, and Douglas B. Fridsma. 2007. PLOS ONE, doi:10.1371/journal.pone.0000308
Lesetipp II: Heather A. Piwowar and Todd J. Vision. 2013. PeerJ, doi:10.7717/peerj.175.
Code Sharing kann ebenfalls zu mehr Zitaten führen, wie in dieser Studie von Patrick Vandewalle aus dem Jahr 2012 gezeigt wird (kostenlose Version hier [pdf]).
Teilen lohnt sich also. Bringen Sie Ihre Karriere voran, indem Sie Ihre Arbeit mit anderen teilen. Get sharing, get seen.
2. Kontrolle über die eigene Arbeit:
Viele Verlage verlangen von den Autor:innen die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Übertragung des Urheberrechts. Wenn Sie diesen Vertrag unterschreiben, gehört Ihr Werk nicht mehr Ihnen, sondern dem Verlag. Der Verlag entscheidet, wer die Inhalte lesen, weitergeben und wiederverwenden darf. Sind Sie der Meinung, dass Sie den Verlag um Erlaubnis bitten müssen, wenn Sie Ihre eigene Arbeit weiterverwenden wollen? Nein? Dann holen Sie sich die Kontrolle zurück. Kennen Sie Ihre Rechte.
Sie können zum Beispiel auf das gesetzliche Zweitveröffentlichungsrecht zurückgreifen (§38 Abs. 4 UrhG). Nach zwölf Monaten ist Ihnen eine nochmalige Onlineveröffentlichung des Werkes erlaubt, sofern die Voraussetzungen des Zweitveröffentlichungsrechts vorliegen. Danach muss die Publikation in einer mindestens zweimal jährlich erscheinenden periodischen Sammlung veröffentlicht worden und der Beitrag muss im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden sein. Zwölf Monate nach der Erstveröffentlichung darf dann die vom Verlag akzeptierte und geprüfte Manuskriptfassung veröffentlicht werden. Wichtig ist: Mit der Zweitveröffentlichung dürfen keine Einnahmen verbunden sein.
Kennen Sie Ihre Rechte. Behalten Sie Ihre Rechte. Entscheiden Sie, wie Ihre Arbeit verwendet wird. Verhandeln Sie, um Ihre Rechte zu behalten.
Sie können zum Beispiel die Bedingungen Ihres Verlagsvertrags aushandeln. Möchten Sie Ihr Urheberrecht behalten? Möchten Sie das Recht haben, eine kostenlose Kopie in ein offenes Repository einzustellen? Möchten Sie den Inhalt weiterverwenden? Fragen Sie einfach.
Linktipp: FAQ zum Thema Urheberrecht in der Wissenschaft vom BMBF
3. Mehr Fördermittel erhalten:
Erfüllen Sie die Anforderungen der Geldgeber und qualifizieren Sie sich für spezielle Stipendien und Zuschüsse.
Forscher:innen benötigen finanzielle Mittel für die Durchführung von Projekten, für Feldstudien und die Einstellung wissenschaftlicher Hilfskräfte. Offene Praktiken wie das Teilen von Publikationen oder Daten werden immer wichtiger, um Zuschüsse zu erhalten und zu sichern. Offene Praktiken können Ihnen sogar einen Vorteil verschaffen und Sie für Sondermittel qualifizieren.
Forschungsförderinstitutionen auf der ganzen Welt verlangen, dass Forschungsergebnisse, einschließlich Artikel und Daten, offen zugänglich sind.
In der EU wird Open Science in Förderprogrammen von Seiten der Europäischen Kommission vorangetrieben. Daneben gibt es zahlreiche Förderaktivitäten von nationalen Regierungen und Forschungsorganisationen. Die Daten des Registry of Open Access Mandates and Policies (ROARMAP) zeigen, dass die Zahl der Maßnahmen in den letzten Jahren weltweit stetig gestiegen ist – auch in Deutschland (siehe folgende Grafik http://roarmap.eprints.org/view/country/276.html).
Wer sich eine Übersicht, über die nationalen Richtlinien der Geldgeber hinsichtlich Open Science verschaffen möchte, kann in der Datenbank SHERPA/JULIET recherchieren.
Linktipp:
Was genau Forschungsförderer von Forschenden verlangen und wie ihre Haltung gegenüber Open Science ist, lesen Sie in diesem Wissensdatenbankeintrag des Open Economics Guide.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!