Welchen Rechtsschutz haben meine Forschungsdaten?

Rechtliches Folge 13

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Werden frei zugängliche Forschungsdaten genauso durch das deutsche Urheberrechtsgesetz geschützt wie andere Werke?

Für die Beantwortung dieser Frage kommt es darauf an, was genau im konkreten Fall mit „Forschungsdaten“ gemeint ist. Reine Informationen und Fakten sind urheberrechtlich nicht geschützt. Geschützt sein können unter bestimmten Umständen Datensammlungen und Datenbanken, in denen solche Daten enthalten sind. Auch hierbei sind nicht die Daten selbst geschützt, sondern die Datenbank als solche.

Im Übrigen werden unter Forschungsdaten mitunter auch Datensätze verstanden, in denen Bilder, Texte oder andere Inhalte enthalten sind. Solche können urheberrechtlich nach den allgemeinen Regelungen geschützt sein.

Wenn Daten keinen Rechtsschutz genießen: Genießt der Datenerheber nicht in irgendeiner Weise Wertschätzung für das erstmalige Erheben der Daten, beispielsweise in Form eines Urheberrechts oder ähnliches?

Wissenschaftsethik, Verhaltenskodizes, Branchenüblichkeiten und andere soziale Normen schreiben Namensnennungs- oder Hinweispflichten auf Quellen und „Entdecker:innen“ vor. Ihre Verbindlichkeit und damit Wirkmacht ist gerade im wissenschaftlichen Bereich oft wesentlich größer als die des Urheberrechts. Das Urheberrecht wäre auch ein allzu scharfes Schwert, wenn es lediglich darum geht, solche Reputationseffekte sicherzustellen. Es kennt keine isolierten Namensnennungs- oder Anerkennungsrechte und -pflichten, sondern unterwirft die Nutzung des geschützten Gutes sehr weitgehenden Restriktionen. Informationen müssen jedoch frei genutzt werden können, um eine Vielzahl von Grundrechten und wünschenswerten Effekten zu ermöglichen (zum Beispiel wissenschaftlichen oder technischen Fortschritt). Ein Urheberrechtschutz würde dieser Notwendigkeit diametral entgegenstehen.

Wenn Daten tatsächlich in keiner Weise irgendeinen Rechtsanspruch genießen, macht es überhaupt Sinn, diese zu lizenzieren, beispielsweise unter einer Lizenz wie CC BY?

Nein. Eine Lizenz dient dazu, die Nutzung eines geschützten Werkes oder einer geschützten Leistung zu ermöglichen, die nicht ohne Zustimmung genutzt werden darf. Eine Lizenz ist eine Nutzungserlaubnis. Für freie Inhalte ist die Lizenz einerseits nicht nötig, weil sie ohnehin frei genutzt werden können. Zum anderen geht die „Nutzungsrechtseinräumung“ hier ins Leere, weil es keine Nutzungsrechte gibt, die eingeräumt werden könnten. Gemeinfreie Inhalte sollten mit Public-Domain-Erklärungen (wie CC0 oder der CC „Public Domain Mark“) gekennzeichnet werden, um diese für die Nutzer:innen leicht erkennbar zu machen.


Die hier aufgeführten Fragen und Antworten stammen aus dem Buch Rechtsfragen bei Open Science von Dr. Till Kreutzer und Dr. Henning Lahmann. Einem kostenfreien Leitfaden zu Rechtsfragen bei Open Science, der eine praxisnahe Aufbereitung und Vermittlung bietet. Link zur vollständigen 2. überarbeiteten und erweiterten Auflage: dx.doi.org/10.15460/HUP.211


Der Text steht, soweit nicht anders gekennzeichnet, unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Das bedeutet, dass er vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden darf, auch kommerziell, sofern dabei stets der Urheber, die Quelle des Textes und o. g. Lizenz genannt werden. Die genaue Formulierung der Lizenz kann unter https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode aufgerufen werden.

Buchcover


Porträt von Dr. Till Kreutzer

Dr. Till Kreutzer ist Rechtsanwalt, Rechtswissenschaftler und Publizist. Er ist Mitgründer des iRights.Lab, dem unabhängigen Think Tank über Strategien für die digitale Welt sowie Mitgründer und Herausgeber von iRights.info (Internetportal für Verbraucher und Kreative zum Urheberrecht in der digitalen Welt).

Er ist assoziiertes Mitglied des Forschungsbereichs Medien- und Telekommunikationsrecht am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg und Mitglied des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).

URL: https://irights-law.de/team/dr-till-kreutzer/


Porträt von Dr. Henning Lahmann

Dr. Henning Lahmann arbeitet als Senior Researcher am Digital Society Institute der ESMT Berlin, als Senior Policy Advisor am iRights.Lab sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei iRights.Law in Berlin.

URL: https://faculty-research.esmt.berlin/person/henning-christian-lahmann/bio



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