Wie gehe ich um mit meinen Zweitveröffentlichungen?

Rechtliches Folge 10

Illustration

Was könnte im schlimmsten Fall passieren (rechtstechnisch), wenn ich meine älteren Publikationen zum Beispiel als PDF auf einem Repositorium als Open-Access-Publikation hochladen würde?

Werden durch solche Maßnahmen Rechte verletzt (zum Beispiel die von Verlagen), können unter anderem Abmahnungen, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche die Folge sein. Solche Rechtsverfolgungsmaßnahmen werden in der Regel Kosten nach sich ziehen (beispielsweise Abmahn- und Anwaltsgebühren). Ob ein Rechtsverfolgungsrisiko besteht und wie groß dieses ist, hängt sehr vom Einzelfall und dabei einer Vielzahl von Faktoren ab (unter anderem Alter der Publikation, Art des Rechteinhabers, Zugänglichkeit des Repositoriums).

Wenn ich für die Erstveröffentlichung meiner Publikation die Rechte an einen Verlag abgegeben habe: Die Auslegung der Regelung zum Zweitveröffentlichungsrecht für wissenschaftliche Publikationen [§ 38 abs. 4 UrhG], insbesondere der Punkt zu „öffentlich gefördert“, scheint strittig zu sein. Können wir Wissenschaftler:innen raten, sich auf diesen strittigen Punkt zu berufen? Oder sollten wir, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, allen, die nicht über öffentliche Drittmittel gefördert sind, davon abraten, ohne Zustimmung des Verlags von dem Zweitveröffentlichungsrecht Gebrauch zu machen?

In der Tat ist diese Frage umstritten, und es gibt keine rechtssichere Antwort hierauf. Der Gesetzesbegründung zu § 38 Abs. 4 UrhG lässt sich jedoch relativ eindeutig entnehmen, dass der Anwendungsbereich des Zweitveröffentlichungsrechts auf Drittmittelforschung und solche an „institutionell geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen“ beschränkt sein soll (siehe BT-Drucks. 17/13423, S. 9). Auch wenn Gesetzesbegründungen nicht Bestandteil des Gesetzestextes sind, werden sie in der Rechtspraxis (vor allem von der Rechtsprechung) systematisch als Auslegungshilfen herangezogen, wenn die Intention des Gesetzgebers nicht eindeutig ist. Ihr Inhalt hat daher erhebliches Gewicht.


Die hier aufgeführten Fragen und Antworten stammen aus dem Buch Rechtsfragen bei Open Science von Dr. Till Kreutzer und Dr. Henning Lahmann. Einem kostenfreien Leitfaden zu Rechtsfragen bei Open Science, der eine praxisnahe Aufbereitung und Vermittlung bietet. Link zur vollständigen 2. überarbeiteten und erweiterten Auflage: dx.doi.org/10.15460/HUP.211


Der Text steht, soweit nicht anders gekennzeichnet, unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Das bedeutet, dass er vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden darf, auch kommerziell, sofern dabei stets der Urheber, die Quelle des Textes und o. g. Lizenz genannt werden. Die genaue Formulierung der Lizenz kann unter https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode aufgerufen werden.

Buchcover


Porträt von Dr. Till Kreutzer

Dr. Till Kreutzer ist Rechtsanwalt, Rechtswissenschaftler und Publizist. Er ist Mitgründer des iRights.Lab, dem unabhängigen Think Tank über Strategien für die digitale Welt sowie Mitgründer und Herausgeber von iRights.info (Internetportal für Verbraucher und Kreative zum Urheberrecht in der digitalen Welt).

Er ist assoziiertes Mitglied des Forschungsbereichs Medien- und Telekommunikationsrecht am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg und Mitglied des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).

URL: https://irights-law.de/team/dr-till-kreutzer/


Porträt von Dr. Henning Lahmann

Dr. Henning Lahmann arbeitet als Senior Researcher am Digital Society Institute der ESMT Berlin, als Senior Policy Advisor am iRights.Lab sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei iRights.Law in Berlin.

URL: https://faculty-research.esmt.berlin/person/henning-christian-lahmann/bio



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