Wie kann ich Forschungsdaten rechtlich sauber nachnutzen?

Rechtliches Folge 15

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Was muss ich beachten, wenn ich Forschungsdaten nachnutze, die von anderen Personen erzeugt wurden?

Daten in Form von Fakten, Erkenntnissen, Informationen sind gemeinfrei und können ohne Weiteres frei genutzt werden. Aus wissenschaftsethischen Gründen kann eine Nennung von „Entdecker:innen“ oder „Urheber:innen von Theorien“ oder gar weitergehenden Informationen (beispielsweise die Forschungseinrichtung, an der die Entdeckung stattgefunden hat), geboten sein. Handelt es sich bei den „Forschungsdaten“ um urheberrechtlich geschützten Content (Bilder, Texte und so weiter), gelten die allgemeinen Regeln oder etwaig anwendbare offene Lizenzen.

Beschränkungen für die Nachnutzung können sich aus rechtlichen Aspekten (zum Beispiel Datenschutzrecht) oder aus Verträgen ergeben.

Ich möchte meine Forschungsdaten Dritten zur Nachnutzung zur Verfügung stellen. Wie mache ich das?

Abgesehen von etwaigen datenschutzrechtlichen und anderen Hinderungsgründen gibt es hierfür keinerlei Vorgaben. An sich sind gerade bei der Veröffentlichung von Fakten, Informationen und Erkenntnissen auch keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Da sie nicht „freigegeben“ werden müssen (sondern schon frei sind), wird keine offene Lizenz benötigt, um ihre Nachnutzung zu gestatten. Es bietet sich jedoch an, die Daten mit Public-Domain-Erklärungen wie CC0 oder dem Public Domain Mark (PDM) zu versehen, um Dritten den rechtlichen Status zu verdeutlichen, was eine Nachnutzung sehr fördern kann.

In unserem Institut sind Altdaten gespeichert, bei denen nicht mehr zu ermitteln ist, wer sie erzeugt hat. Darf ich diese Daten veröffentlichen?

Handelt es sich um Fakten, Informationen oder Erkenntnisse, ergeben sich aus urheberrechtlicher Sicht keine Hinderungsgründe. Solche können sich aber aus vertraglichen Pflichten, Geheimhaltungsregeln (zum Beispiel der Anstellungskörperschaft) oder anderen Regularien ergeben.

Auch aus dem Datenschutzrecht oder den Persönlichkeitsrechten können sich Einschränkungen oder gar Verbote ergeben, wenn es sich um personenbezogene Daten, Personenabbildungen oder intime Informationen handelt.


Die hier aufgeführten Fragen und Antworten stammen aus dem Buch Rechtsfragen bei Open Science von Dr. Till Kreutzer und Dr. Henning Lahmann. Einem kostenfreien Leitfaden zu Rechtsfragen bei Open Science, der eine praxisnahe Aufbereitung und Vermittlung bietet. Link zur vollständigen 2. überarbeiteten und erweiterten Auflage: dx.doi.org/10.15460/HUP.211


Der Text steht, soweit nicht anders gekennzeichnet, unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Das bedeutet, dass er vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden darf, auch kommerziell, sofern dabei stets der Urheber, die Quelle des Textes und o. g. Lizenz genannt werden. Die genaue Formulierung der Lizenz kann unter https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode aufgerufen werden.

Buchcover


Porträt von Dr. Till Kreutzer

Dr. Till Kreutzer ist Rechtsanwalt, Rechtswissenschaftler und Publizist. Er ist Mitgründer des iRights.Lab, dem unabhängigen Think Tank über Strategien für die digitale Welt sowie Mitgründer und Herausgeber von iRights.info (Internetportal für Verbraucher und Kreative zum Urheberrecht in der digitalen Welt).

Er ist assoziiertes Mitglied des Forschungsbereichs Medien- und Telekommunikationsrecht am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg und Mitglied des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).

URL: https://irights-law.de/team/dr-till-kreutzer/


Porträt von Dr. Henning Lahmann

Dr. Henning Lahmann arbeitet als Senior Researcher am Digital Society Institute der ESMT Berlin, als Senior Policy Advisor am iRights.Lab sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei iRights.Law in Berlin.

URL: https://faculty-research.esmt.berlin/person/henning-christian-lahmann/bio



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