Was Forschungsförderer in Sachen Forschungsdatenmanagement fordern

Und was bei Drittmittelanträgen zu beachten ist

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Heterogene Anforderungen der Fördergeber

Inzwischen erwarten Forschungsförderer wie DFG oder Europäische Kommission (EC) bei der Beantragung von Drittmitteln Angaben zum Forschungsdatenmanagement. Die Anforderungen der Fördergeber sind jedoch heterogen und verändern sich teils auch je nach Förderprogramm. Eine steigende Anzahl der Forschungsförderer erwartet jedoch nach Projektabschluss den allgemeinen und kostenfreien Zugang zu den im Projekt entstandenen Forschungsdaten. Einige Förderer verlangen zudem die Erstellung eines Datenmanagementplans als Bestandteil des Förderantrags oder während der ersten sechs Projektmonate.

Derzeit relevant für Forschende in Deutschland sind insbesondere die Anforderungen folgender Forschungsförderer:

  • Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
  • VolkswagenStiftung
  • Europäische Kommission (Horizon Europe)
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) – auf Förderprogrammebene

Wichtig zu beachten ist, dass Anforderungen in unterschiedlichen Ausschreibungen bzw. Programmen desselben Förderers teilweise voneinander abweichen können, insbesondere bei Bundes- und Landesministerien. Es ist daher ratsam, die konkreten, aktuellen Anforderungen in jedem Fall individuell zu prüfen.

Welcher Forschungsförderer fordert was genau?

Was die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fordert

Quelle: Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten (Abruf 9.5.2022)

  • Es besteht keine Verpflichtung zu einem Datenmanagementplan, aber es wird verlangt, im Antrag zu vermerken, welche Daten entstehen und etwa für Dritte von Relevanz sein können. Dies kann beispielsweise im Arbeitsplan angegeben werden. Die DFG liefert hier eine Checkliste mit.
  • Forschungsdaten bitte veröffentlichen, sofern Rechte Dritter (insbesondere Datenschutz, Urheberrecht) nicht entgegenstehen.
  • Zu veröffentlichen ist in einer fachlich einschlägigen, überregionalen Infrastruktur.
  • Zu veröffentlichen ist so zeitnah wie möglich.
  • Mindestens 10-jährige Aufbewahrungsfrist der Forschungsdaten im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis.
  • Weitere Vorgaben: „Die Forschungsdaten sollten dabei in einer Verarbeitungsstufe (Rohdaten oder bereits weiter strukturierte Daten) zugänglich sein, die eine sinnvolle Nach- und Weiternutzung durch Dritte ermöglicht. Um dies sicherzustellen, ist darauf zu achten, dass der Zugang zu den Forschungsdaten auch dann gewährleistet bleibt, wenn im Zusammenhang mit einer Publikation Verwertungsrechte an den Forschungsdaten an Dritte, i.d.R. einen Verlag, übertragen werden müssen.“
  • Übernahme von Kosten: Extra beantragt werden können die für die Nachnutzung der Forschungsdaten anfallenden projektspezifischen Kosten

Weitere Informationen:


Was die Volkswagenstiftung fordert

Quelle: Informationen Open Access- Open Data- Open Source (Abruf 9.5.2022)

  • Die VolkswagenStiftung fordert datenintensive Forschungsanträge dazu auf, bei Antragstellung einen Datenmanagementplan einzureichen.
  • Es ist erwünscht, dass Forschungsdaten, wenn ihre Speicherung für die künftige Forschung sinnvoll ist, nach den FAIR-Data-Prinzipien aufbereitet werden. Hervorzuheben ist, dass Persistente Identifikatoren (z.B. DOI) vergeben werden müssen und die Lizenzenfrage der Daten vor Veröffentlichung geklärt sein muss (etwa ODbL oder CC-BY 4.0).
  • Die VolkswagenStiftung rät an, die kommenden juristischen Regelungen zum Umgang mit Forschungsdaten zu verfolgen.

Open Science Policy: https://www.volkswagenstiftung.de/sites/default/files/downloads/Open_Science_Policy_und_Umsetzung_VolkswagenStiftung.pdf

Informationen zur Antragstellung: https://www.volkswagenstiftung.de/sites/default/files/downloads/MB_127_d.pdf

Tipps für die Antragstellung: https://portal.volkswagenstiftung.de/vwsantrag/tipps.do


Was die EC mit Horizon Europe fordert

Quelle: Exploitation and Open Science in Horizon Europe (Abruf 9.5.2022)

Horizont Europa ist das neunte Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Kommission und weltweit das größte Einzelförderprogramm für Forschung und Innovation. Es ist auf sieben Jahre angelegt, startete 2021 und löste das Förderprogramm Horizon 2020 ab. Informationen und offizielle Bekanntgaben finden sich auf dem Funding-und-Tender-Portal der EU-Kommission.

  • Ein Datenmanagementplan ist erforderlich
  • Forschungsdaten, die benötigt werden, um Ergebnisse aus Textpublikationen zu validieren, sind zu veröffentlichen.
  • Alle Daten, die im Datenmanagementplan zur Veröffentlichung angegeben sind, sind zu veröffentlichen.
  • Es ist in einem vertrauenswürdigen Repositorium eigener Wahl zu veröffentlichen, PIDs sind erforderlich, Metadaten unter CC-0-Lizenz (oder Äquivalent), Daten unter CC-BY oder CC-0 (oder Äquivalent). Das Ablegen auf Projekt- oder Verlagswebseite ist nicht ausreichend.
  • Wann veröffentlichen? So bald wie möglich, spätestens mit Publikation der zugehörigen Textpublikation.
  • Weitere Vorgaben: Alle Daten müssen nach den FAIR-Prinzipien gehalten werden, Ausnahmen von der Datenveröffentlichung sind aus bestimmten Gründen möglich, die Kosten für das Datenmanagement sind anrechenbar, einzelne Calls können zusätzliche Anforderungen haben.

Weitere Informationen:

Funding & tender opportunities

Fact Sheet Open Science


Was das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fordert

Quelle: Bekanntmachung von Förderprogrammen (Abruf 9.5.2022)

Das BMBF verfügt (bislang) über keine explizite Policy zu Daten; diese finden (bislang) nur Anwendung bei bestimmten Ausschreibungen. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Ausschreibung, daher bitte diese jeweils genau daraufhin ansehen. Die folgenden Angaben geben nur einen verallgemeinerten Überblick.

  • Das BMBF erwartet in der Regel einen sogenannten Verwertungsplan oder Angaben zur Verwertung der Ergebnisse als Teil des Antrags.
  • Meist wird nur verlangt, die Forschungsergebnisse zu veröffentlichen
  • Forschungsergebnisse sind in als Datenablage in einem Repositorium zu veröffentlichen – Bitte beachten Sie die spezifischen Anforderungen der Förderlinie.
  • Zu veröffentlichen ist in der Regel nach Abschluss des Projektes.
  • Je nach der spezifischen Förderrichtlinie gibt es ggf. weitere Vorgaben
  • Ob weitere Kosten übernommen werden, hängt von der jeweiligen Ausschreibung ab.

Weitere Informationen:


TIPP:

Auch wenn Forschungsförderer in Deutschland wie DFG und BMBF einen Datenmanagementplan (noch) nicht verpflichtend einfordern, ist es doch vor allem in Kooperationsprojekten sinnvoll, sich über die Verwendung und Nachnutzung der Daten im Vorhinein Gedanken zu machen. Dieses Vorgehen trägt einerseits den Anforderungen der guten Wissenschaftlichen Praxis Rechnung und sichert Sie zum anderen auch vor zukünftigen Anforderungen ab.

Folgende Punkte sind sinnvoll, zu bedenken:

  • Welche Art von Daten existieren bereits, welche sollen im Projektverlauf entstehen?
  • Wie werden die Daten organisiert und dokumentiert?
  • Wer soll während des Projekts – aber auch danach – Zugriff auf die Daten haben? Und wie lange?
  • Wer ist verantwortlich für das Management der Daten?
  • Welche auf den Daten beruhenden Veröffentlichungen sind geplant? Mit welcher Zitationsangabe?
  • Dürfen die Daten nachgenutzt werden? Wenn ja von wem zu welchen Konditionen? Wird ein Consent von Befragten eingeholt?
  • Besteht ein Grund wie Patentierung, Auftragsforschung oder Ausgründung etc., weswegen von der Publikation abgesehen werden sollte?
  • Wie hoch ist der erwartete Speicherbedarf? Wo können die Daten langfristig gespeichert und bereitgestellt werden?

Durch das systematische, schriftliche Festhalten dieser Punkte – vor allem in Kooperationsprojekten – in einem Forschungsdatenmanagement-Plan können mögliche Unklarheiten oder Lücken leichter erkannt und bereits im Vorfeld behoben werden.

TIPP:

Beratungen kann man sich holen bei den Forschungsdatenmanagement-Beauftragten seiner Universität, bei den Förderern selbst oder bei Fachdiensten.

Vorlagen und Beispiele gibt es hier:

Öffentliche Datenmanagementpläne (DMPs): (Abruf 9.5.2022)

Templates und Musterpläne: (Abruf 9.5.2022)

Für die Wirtschaftsforschung gibt es als Checkliste die Orientierungshilfe des Rats für Sozial- und WirtschaftsDaten.

Was sagen die wirtschaftswissenschaftlichen Fachgesellschaften zum Thema Open Data?

Auch die Fachgesellschaften in den Wirtschaftswissenschaften äußern sich zu diesen Fragen.


Der Verein für Socialpolitik

Der VfS greift die Fragestellung in seinem Ethikkodex an prominenter Stelle auf (Abruf 9.5.2022).

Forschung soll transparent und überprüfbar sein. Die zugrundeliegenden Annahmen sollen deutlich gemacht werden. Datensätze und Programme, die zur Replikation der Ergebnisse notwendig sind, sollen im Rahmen der rechtlichen und praktischen Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden (z.B. in Repositorien).“


Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft

Der VHB hat einen Leitfaden mit sinnvollen und praxisnahen Vorschlägen für unterschiedliche Forschungsbereiche in der BWL entwickelt.


DFG Fachkollegium 112 „Wirtschaftswissenschaften“

Das DFG-Fachkollegium Wirtschaftswissenschaften empfiehlt in ihren Paper „Fachspezifischer Umgang mit Forschungsdaten“ [Zugriff 9.5.2022), dass die Antragstellenden Stellung beziehen, wie sie mit ihren Forschungsdaten umgehen wollen:

„Grundsätzlich dem Open Science Gedanken folgend erwartet das Fachkollegium, dass Antragstellende, die in ihrem beantragten Projekt Forschungsdaten nutzen, sich in jedem Falle im Antrag unter Abschnitt 5.2 „Umgang mit den im Projekt erzielten Forschungsdaten/Data Handling“ äußern. Die Nutzung von Forschungsdaten bezieht sich auf primär erhobene und auf sekundär erworbene Daten, auf quantitative, qualitative und experimentelle Daten sowie auf durch Modellsimulationen generierte Daten. Ziel ist es, Antragstellende dazu zu ermutigen, sich mit dem Umgang von Forschungsdaten auseinanderzusetzen und dazu Stellung mit Blick auf das geplante Forschungsprojekt zu beziehen.“

Im Detail werden folgende Empfehlungen formuliert:

„Im Grundsatz sollten verwendete Datensätze – unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Regeln und unter Berücksichtigung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen – soweit und so umfassend wie möglich archiviert, dokumentiert und zur Nachnutzung öffentlich zugänglich abgelegt werden. Dabei sollten existierende Angebote zur nachvollziehbaren Dokumentation und langfristigen Ablage von Forschungsdaten entsprechend dem Stand der Disziplin genutzt werden. Soweit rechtlich und vertraulichkeitswahrend möglich sollten die Aufbereitung und Analyse von Daten in wissenschaftlichen Publikationen nachvollzogen werden können. Eine Mindestanforderung ist hierfür die Bereitstellung der verwendeten Programme und eine aussagekräftige Beschreibung der Datensätze, deren Ablage entweder bei den Zeitschriften selbst oder in Repositorien (an Universitäten, Forschungsinstituten oder an zentralen fachspezifischen Informationszentren) erfolgen sollte.

Musterpläne für unterschiedliche Forschungsförderer

Quelle: Übersicht von Kerstin Helbig, HU Berlin (Abruf 9.5.2022)


Viel Erfolg!




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