Wem gehören meine Forschungsdaten?

Rechtliches Folge 14

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Wer hat welche Rechte an den von mir erzeugten Forschungsdaten?

„Daten“ sind nicht urheberrechtlich geschützt, wenn es sich um reine Fakten und Informationen handelt. Es kommt auch nicht darauf an, wie oder mit welchem Aufwand sie „erzeugt“, also erhoben oder aufgefunden, wurden. Werden Daten hingegen beispielsweise individuell grafisch aufbereitet oder zum Inhalt eines Textes gemacht, können an diesen Formen der Aufbereitung durchaus Urheberrechte entstehen. Diese stehen grundsätzlich dem Urheber/ der Urheberin zu. Bei angestellten Urheber:innen gelten zum Teil Sonderregeln.

Darf ich meine Forschungsdaten einfach so veröffentlichen?

Der uneingeschränkten Veröffentlichung von Forschungsdaten können rechtliche Hindernisse unterschiedlicher Art entgegenstehen. So können sie personenbezogene Informationen enthalten, deren Veröffentlichung datenschutzrechtlichen Beschränkungen unterworfen ist. Auch aus individuellen Verträgen können sich Hinderungsgründe ergeben, etwa wenn Forschungsdaten unter dem Vorbehalt überlassen werden, sie nicht ohne Zustimmung zu veröffentlichen. An Verträge hat man sich grundsätzlich zu halten. Schließlich können Daten auch geschützte Geschäftsgeheimnisse enthalten, Arbeits-, Zuwendungsbescheide oder Förderbedingungen können ihre Veröffentlichung Regelungen unterwerfen und so weiter. Abseits solcher Umstände ist jedoch jede:r frei, Daten und Informationen weiterzugeben, zu teilen und zu veröffentlichen.

Sind Forschungsdaten Eigentum des oder der Forschenden? Meine Hochschule ist der Ansicht, dass diese Daten im Rahmen eines Dienstverhältnisses erhoben wurden und deshalb Eigentum des Dienstherrn sind.

Es gibt kein Eigentum an Daten. Sind hiermit geschützte Inhalte wie Bilder, Texte, Grafiken und so weiter gemeint, hängt die Frage, wem die Rechte hieran zustehen, vom jeweiligen Fall ab. Sie kann durch Arbeits- und Dienstverträge geregelt sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Rechtezuordnung an „Arbeitnehmerwerken“ den Umständen des Einzelfalls oder gesetzlichen Regelungen zu entnehmen. Die Rechte an Computerprogrammen, die von angestellten Softwareentwickler:innen geschrieben werden, stehen grundsätzlich dem Arbeitgeber oder Dienstherrn zu. Bei anderen Inhalten gibt es Sonderregeln für Wissenschaftler:innen, die ihre Rechte in der Regel behalten (hier gilt das sogenannte „Hochschullehrerprivileg“). Also Rechte an Arbeiten, die von nicht wissenschaftlich tätigen Personen geschaffen wurden, gehen zumeist, jedenfalls teilweise, an den Arbeitgeber oder Dienstherrn über.


Die hier aufgeführten Fragen und Antworten stammen aus dem Buch Rechtsfragen bei Open Science von Dr. Till Kreutzer und Dr. Henning Lahmann. Einem kostenfreien Leitfaden zu Rechtsfragen bei Open Science, der eine praxisnahe Aufbereitung und Vermittlung bietet. Link zur vollständigen 2. überarbeiteten und erweiterten Auflage: dx.doi.org/10.15460/HUP.211


Der Text steht, soweit nicht anders gekennzeichnet, unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Das bedeutet, dass er vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden darf, auch kommerziell, sofern dabei stets der Urheber, die Quelle des Textes und o. g. Lizenz genannt werden. Die genaue Formulierung der Lizenz kann unter https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode aufgerufen werden.

Buchcover


Porträt von Dr. Till Kreutzer

Dr. Till Kreutzer ist Rechtsanwalt, Rechtswissenschaftler und Publizist. Er ist Mitgründer des iRights.Lab, dem unabhängigen Think Tank über Strategien für die digitale Welt sowie Mitgründer und Herausgeber von iRights.info (Internetportal für Verbraucher und Kreative zum Urheberrecht in der digitalen Welt).

Er ist assoziiertes Mitglied des Forschungsbereichs Medien- und Telekommunikationsrecht am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg und Mitglied des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).

URL: https://irights-law.de/team/dr-till-kreutzer/


Porträt von Dr. Henning Lahmann

Dr. Henning Lahmann arbeitet als Senior Researcher am Digital Society Institute der ESMT Berlin, als Senior Policy Advisor am iRights.Lab sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei iRights.Law in Berlin.

URL: https://faculty-research.esmt.berlin/person/henning-christian-lahmann/bio



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