Wie kann ich Sekundärnutzer:innen Rechte einräumen?
Rechtliches Folge 2
Welche Rechte brauche ich, um Dokumente unter einer Open-Access-Lizenz publizieren zu dürfen?
Grundsätzlich gilt: Wollen Sie als Lizenzgeber:in einer offenen Lizenz (wie einer CC-Lizenz) Rechte verteilen, müssen Sie natürlich zuerst einmal über all diejenigen Rechte verfügen, die Sie später den Endnutzer:innen einräumen wollen. Sind Sie selbst Urheber:in bzw.Autor:in? Dann ist dies unproblematisch gegeben. Es sei denn, Sie haben bereits exklusive Rechte an einen Dritten (etwa im Rahmen einer Verlagspublikation) vergeben. Sie als Urheber:in sind originäre:r Inhaber:in aller Rechte am Werk.
Wollen Sie, dass ein Dienstleister, zum Beispiel der Betreiber eines Repositoriums, Lizenzgeber der Open-Access-Lizenz wird?
Wenn Sie als Urheber:in einem Dienstleister Ihr Werk zur Veröffentlichung überlassen (statt es selbst zu publizieren), müssen Sie diesem Dienstleister sämtliche erforderlichen Rechte exklusiv einräumen.
Alternativ können Sie als Urheber:in den Dienstleister auch lediglich beauftragen, Ihr Werk unter einer Open-Access-Lizenz in das Repositorium einzustellen. In diesem Fall bleiben Sie als Urheber:in auch Inhaber:in aller Rechte und Sie fungieren selbst als Lizenzgeber:in. Eine Rechteübertragung an den Dienstleister ist dann nicht nötig.
Die hier aufgeführten Fragen und Antworten stammen aus dem Buch Rechtsfragen bei Open Science von Dr. Till Kreutzer und Dr. Henning Lahmann. Einem kostenfreien Leitfaden zu Rechtsfragen bei Open Science, der eine praxisnahe Aufbereitung und Vermittlung bietet. Link zur vollständigen 2. überarbeiteten und erweiterten Auflage: dx.doi.org/10.15460/HUP.211
Der Text steht, soweit nicht anders gekennzeichnet, unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Das bedeutet, dass er vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden darf, auch kommerziell, sofern dabei stets der Urheber, die Quelle des Textes und o. g. Lizenz genannt werden. Die genaue Formulierung der Lizenz kann unter https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode aufgerufen werden.
Dr. Till Kreutzer ist Rechtsanwalt, Rechtswissenschaftler und Publizist. Er ist Mitgründer des iRights.Lab, dem unabhängigen Think Tank über Strategien für die digitale Welt sowie Mitgründer und Herausgeber von iRights.info (Internetportal für Verbraucher und Kreative zum Urheberrecht in der digitalen Welt).
Er ist assoziiertes Mitglied des Forschungsbereichs Medien- und Telekommunikationsrecht am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg und Mitglied des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).
Dr. Henning Lahmann arbeitet als Senior Researcher am Digital Society Institute der ESMT Berlin, als Senior Policy Advisor am iRights.Lab sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei iRights.Law in Berlin.
URL: https://faculty-research.esmt.berlin/person/henning-christian-lahmann/bio