Wie verbreite ich CC-BY-Publikationen?

Rechtliches Folge 4

Illustration

Kann ich eine CC-BY-Publikation (erschienen im Open-Access-Verlag, im Closed-Access-Verlag, im Fachrepositorium, …) als „repositoriumszuständige Person“ ohne Einverständnis des Urhebers bzw. der Urheberin auf dem institutseigenen Repositorium hochladen und bereitstellen?

Ja. Offene Lizenzen dienen genau dazu, solche Nachnutzungen zu gestatten. Sie sollen ermöglichen, dass sich die hierunter lizenzierten Inhalte möglichst frei verbreiten können. Die Lizenzbestimmungen (vor allem die Pflicht zur Autor:innen-Nennung und Angabe der geltenden Lizenz) sind dabei natürlich einzuhalten. Die Befugnis zur Nachnutzung eines CC-BY-lizenzierten Werkes gilt im Übrigen unabhängig davon, ob das „institutseigene Repositorium“ frei und für jedermann zugänglich ist oder nur für bestimmte Personenkreise (zum Beispiel registrierte Nutzer:innen). Das Recht zur Nachnutzung verpflichtet nicht zur freien Zugänglichmachung an die uneingeschränkte Öffentlichkeit, sondern es erlaubt sie lediglich.

Kann ich eine CC-Lizenz zurückrufen oder befristen? Wie verhält es sich mit dem Umgang mit zurückgerufenen Werken „aus gewandelter Überzeugung“?

Grundsätzlich ist ein Rückruf oder eine Kündigung der Lizenz nicht möglich. CC-Lizenzen gelten zeitlich unbegrenzt. Das heißt, die hieraus sich ergebenden Regeln enden erst mit Ablauf des lizenzierten (Urheber- oder Leistungsschutz-) Rechts (siehe Ziffer 6a der CC- Lizenzen in Version 4.0). Sie erlöschen im Hinblick auf den/die jeweilige:n Nutzer:in (Lizenznehmer:in) jedoch automatisch, wenn er oder sie sich nicht an die Lizenzbedingungen hält.

Lizenzen zurückzuziehen oder zu kündigen ist praktisch kaum möglich. Die offene Lizenzierung bewirkt, dass Inhalte nachgenutzt werden können, ohne mit dem/der Lizenzgeber:in in Kontakt zu treten. Die Nachnutzer:innen müssen dabei weder in Erscheinung treten, noch sind sie verpflichtet, die Inhalte selbst wieder öffentlich zugänglich zu machen. Gerade bei populären Inhalten, die sich weit verbreitet haben, dürfte es kaum möglich sein, sämtliche genutzten Kopien aufzuspüren und „aus dem Verkehr zu ziehen“. Entsprechend ist dies durch die Lizenzbestimmungen auch nicht vorgesehen.

Ein Rückruf aufgrund gewandelter Überzeugung bleibt möglich – trotz der vertraglich vorgesehenen Unkündbarkeit von CC-Lizenzen – gemäß § 42 UrhG. Dieses Urheberpersönlichkeitsrecht kann vertraglich nicht ausgeschlossen und hierauf kann auch nicht verzichtet werden (§ 42 Abs. 2 UrhG). In vielen Fällen wird diese Maßnahme allerdings rein praktisch kaum realisierbar sein (siehe oben).


Die hier aufgeführten Fragen und Antworten stammen aus dem Buch Rechtsfragen bei Open Science von Dr. Till Kreutzer und Dr. Henning Lahmann. Einem kostenfreien Leitfaden zu Rechtsfragen bei Open Science, der eine praxisnahe Aufbereitung und Vermittlung bietet. Link zur vollständigen 2. überarbeiteten und erweiterten Auflage: dx.doi.org/10.15460/HUP.211


Der Text steht, soweit nicht anders gekennzeichnet, unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Das bedeutet, dass er vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden darf, auch kommerziell, sofern dabei stets der Urheber, die Quelle des Textes und o. g. Lizenz genannt werden. Die genaue Formulierung der Lizenz kann unter https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode aufgerufen werden.

Buchcover


Porträt von Dr. Till Kreutzer

Dr. Till Kreutzer ist Rechtsanwalt, Rechtswissenschaftler und Publizist. Er ist Mitgründer des iRights.Lab, dem unabhängigen Think Tank über Strategien für die digitale Welt sowie Mitgründer und Herausgeber von iRights.info (Internetportal für Verbraucher und Kreative zum Urheberrecht in der digitalen Welt).

Er ist assoziiertes Mitglied des Forschungsbereichs Medien- und Telekommunikationsrecht am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg und Mitglied des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).

URL: https://irights-law.de/team/dr-till-kreutzer/


Porträt von Dr. Henning Lahmann

Dr. Henning Lahmann arbeitet als Senior Researcher am Digital Society Institute der ESMT Berlin, als Senior Policy Advisor am iRights.Lab sowie als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei iRights.Law in Berlin.

URL: https://faculty-research.esmt.berlin/person/henning-christian-lahmann/bio



Zurück zum Open-Science-Magazin